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   BayObLG, 10.05.1985 - BReg. 2 Z 69/84   

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https://dejure.org/1985,15467
BayObLG, 10.05.1985 - BReg. 2 Z 69/84 (https://dejure.org/1985,15467)
BayObLG, Entscheidung vom 10.05.1985 - BReg. 2 Z 69/84 (https://dejure.org/1985,15467)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Mai 1985 - BReg. 2 Z 69/84 (https://dejure.org/1985,15467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1985, 486
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 19.12.1979 - BReg. 2 Z 55/79

    Zum Inhalt einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 10.05.1985 - BReg. 2 Z 69/84
    10. BGB §§ 1030, 1041 (Inhaltsänderung eines Nießbrauchs) Eine Benutzung in einzelnen Beziehungen kann dann angenommen werden, wenn dem Eigentümer des belasteten Grundstücks (Wohnungseigentumsrechts) - neben der Nutzung durch den Dienstbarkeitsberechtigten - nicht nur unwesentliche Nutzungsmöglichkeiten verbleiben (BayObLGZ 1979, 444/448 [= MittBayNot 1980, 14 ]; MünchKomm BGB § 1018 Rdnr. 28).
  • OLG Köln, 25.11.1981 - 2 Wx 44/81

    Vorliegen einer Vollmacht als Voraussetzung für die Durchführung einer wirksamen

    Auszug aus BayObLG, 10.05.1985 - BReg. 2 Z 69/84
    Für die Beurteilung dieser Frage ist dabei aber auf das belastete Gesamtgrundstück (Wohnungseigentum) und nicht nur auf den tatsächlich beanspruchten Teil abzustellen (OLG Zweibrücken Rpfleger 1982, 98 [= DNotZ 1982, 444]; LG Passau Rpfleger 1972, 135; MünchKomm aaO).
  • OLG Zweibrücken, 05.01.1982 - 3 W 89/81

    Bestellung einer Grunddienstbarkeit; Erfordernis der Bestimmtheit der

    Auszug aus BayObLG, 10.05.1985 - BReg. 2 Z 69/84
    Für die Beurteilung dieser Frage ist dabei aber auf das belastete Gesamtgrundstück (Wohnungseigentum) und nicht nur auf den tatsächlich beanspruchten Teil abzustellen (OLG Zweibrücken Rpfleger 1982, 98 [= DNotZ 1982, 444]; LG Passau Rpfleger 1972, 135; MünchKomm aaO).
  • OLG München, 22.02.2010 - 34 Wx 3/10

    Zulässigkeit einer Benutzungsdienstbarkeit: Nutzung von Zimmern bzw.

    Eine Nutzung in einzelnen Beziehungen liegt hingegen auch dann vor und die Bestellung einer Grunddienstbarkeit ist demgemäß zulässig, wenn eine Anlage "als solche" oder ein Gebäude "als solches" Gegenstand der Nutzung ist (KG NJW 1972, 1128: Bau einer Netzstation; LG Passau Rpfleger 1972, 135; Straßennutzung; LG Bremen JurBüro 1970, 92: Nutzung von Erdgeschoßräumen als Ladenlokal; LG Regensburg Rpfleger 1987, 295 m. Anm. Dietzel: Bau und Benutzung einer Scheune; BayObLG MittBayNot 1985, 127: Benutzung einer Terrasse; BayObLG NJW-RR 2005, 604: Kellernutzungsrecht).
  • BayObLG, 23.11.1989 - BReg. 2 Z 55/89

    Zur Ausgestaltung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Auch der erkennende Senat hat diese Ansicht früher wiederholt vertreten ( BayObLGZ 1965, 180 f. = DNotZ 1966, 99 ; BayObLGZ 1979, 44, 448 f. = DNotZ 1980, 540; BayObLG MittBayNot 1985, 127).
  • BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86

    Kfz-Stellplatznutzungsrecht als Dienstbarkeit am Teileigentum

    Auch der Senat hat diesen Standpunkt wiederholt vertreten (BayObLGZ 1965, 180/181 = JR 1966, 26 mit zustimmender Anmerkung Jansen; BayObLGZ 1979, 444/448 f.; BayObLG MittBayNot 1985, 127).
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